Betriebliche Gesundheitsprämie darf steuerfrei gezahlt werden

Immer mehr Arbeitnehmer sind immer häufiger krank. Kein Wunder also, dass es auch immer mehr Betriebe gibt, die mit eigenen Programmen und Initiativen auf präventive Gesundheitsförderung setzen. Logisch, dass diese Initiativen staatlicherseits begrüßt werden, weil man sich mittelfristig Entlastung für die Krankenkassen erhofft. Dementsprechend können Unternehmen, die sich Gesundheitsförderung auf die Fahnen schreiben, mit steuerlichen Entlastungen rechnen und – innerhalb bestimmter Regeln – steuerliche Vorteile auch an gesundheitsbewusste Mitarbeiter weitergeben.

Macht zu viel Arbeit krank?

Wer die Statistiken liest, könnte fast auf diesen Gedanken kommen: Durchschnittlich 12,6 krankheitsbedingte Fehltage pro Arbeitnehmer schlagen im Jahr 2011 zu Buche, das sind 1,3 Tage mehr als im Vorjahr. Die meisten Menschen verbringen einen Großteil ihrer Lebenszeit an ihrem Arbeitsplatz. Es ist naheliegend, dass es eine Reihe von Krankheiten gibt, die durch Arbeitsbedingungen zumindest mit verursacht werden. Während klassische berufsbedingte Krankheiten – schwere Unfälle, Vergiftungen, Verseuchungen – durch bessere Gesundheitsschutzmaßnahmen rückläufig sind, haben sich im modernen Arbeitsleben neue Krankheitsbilder herauskristallisiert. Zu viel Stress, einseitige körperliche Belastung, zu wenig Bewegung – das sind Faktoren, die nicht unbedingt gesundheitsförderlich sind und die sich entsprechend in der Fehlzeiten-Statistik widerspiegeln.

Rückenleiden, Gelenkerkrankungen, Muskelbeschwerden zählen zu den häufigsten Ursachen für krankheitsbedingte Fehltage, aber insbesondere die Zahl der psychisch bedingten Fehlzeiten hat in den vergangenen Jahren rasant zugenommen, von 1997 bis zum Jahr 2012 haben sie sich mehr als verdoppelt. Der verstärkte Wettbewerbsdruck unter dem viele Unternehmen stehen, hinterlässt seine Spuren auch bei den Arbeitnehmern. Die Kosten der durch die Fehlzeiten entstehenden Produktionsausfälle beziffert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit 46 Milliarden Euro.

Betriebliche Gesundheitsförderung bedeutet mehr tun, als unbedingt notwendig

Bereits im Jahr 2011 hat das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Aktion „Unternehmen unternehmen Gesundheit“ die betriebliche Gesundheitsförderung zum Thema gemacht. Nicht nur Unternehmen, auch die Krankenkassen ächzen unter steigenden Kosten. Gesundheitsförderung lohnt sich, so das Credo – ein in die Förderung gesteckter Euro kann mit einem potenziellen ökonomischen Gewinn von 2,20 Euro gegengerechnet werden. Zusätzliche Leistungen für betriebliche Gesundheitsförderung können steuerrechtlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Stellt sich die Frage, was denn genau unter betrieblicher Gesundheitsförderung zu verstehen ist? Die Möglichkeiten dazu sind weitgefächert: Präventivmaßnahmen- wie Rückenschulen, Ernährungsworkshops, Trainings zur Entspannung und Stressbewältgung, aber auch Themen wie gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung, Aktionen zur Förderung des rauchfreien Betriebs oder zur Alkoholprävention.

Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind in § 20a Abs.1 Satz 1 SGB , aber auch auf EU-Ebene gesetzlich geregelt, der vom Krankenkassendachverbands GKV herausgegebene „Leitfaden Prävention“ gibt einen kompakten Überblick zur möglichen Umsetzung.

Formen der betrieblichen Gesundheitsförderung

Ein besonders attraktives Instrument zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist die so genannte „Gesundheitsprämie“. Sie gibt Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter auch individuell für gesundheitsbewusstes Verhalten zu motivieren und finanziell entsprechend zu honorieren. Besonders wenige Krankheitstage, regelmäßige Teilnahme an betrieblichen Gesundheitsprogrammen, Mitarbeiter, die sich das Rauchen abgewöhnt haben – in solchen und ähnlichen Fällen kann die Gesundheitsprämie zum Einsatz kommen. Zusätzliches Motivationsplus: Unternehmen, die Gesundheitsprämien zahlen, können dabei steuerliche Vorteile an ihre Mitarbeiter weitergeben. Gesundheitsprämien sind zwar Teil des individuellen, zu versteuernden Einkommens, bleiben aber bis zu einem Betrag von maximal 500 Euro jährlich steuerfrei.

Wichtig: Eine Gesundheitsprämie ist eine „Belohnung“ für vorbildlich gesundheitsbewusstes/ präventives Verhalten, aber sie ist kein Ersatz für selbstverständliche und notwendige Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Die Schutzbrille, die der Mitarbeiter trägt, der ergonomische Bürostuhl oder der Lärmschutz gehören ganz einfach zur Grundausstattung am Arbeitsplatz. Hier handelt es sich um normale betriebliche Ausgaben und nicht etwa um „Prämien“.

Wer sich einen Überblick über das Thema betriebliche Gesundheitsförderung verschaffen möchte, findet gut aufbereitete, kompakte Infos in der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ (Ausgabe 5/2012). Dort hat Marianne Giesert auf fünf Seiten alle wichtigen Infos zum Thema „Arbeitsfähigkeit und Gesundheit erhalten – Fördermöglichkeiten im ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagement“ zusammengestellt. Die Lektüre lohnt sich!

Donnerstag, 14. März, 2013