Achtung Diskriminierung! Trainee-Stellenausschreibungen sind rechtlich problematisch

Mit Trainee-Stellen locken Unternehmen gut qualifizierte Hochschulabsolventen. Auch Studierende profitieren, weil sie mit diesen Stellungsangeboten einen Einstieg in den Arbeitsmarkt finden. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt nun aber für Aufsehen.

Gericht stellt Trainee-Stellen infrage

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts verunsichert die Arbeitgeber: Trainee-Stellenausschreibungen können gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. In dem verhandelten Fall hatte ein 36-jähriger Rechtsanwalt Klage eingereicht, weil er von einem Krankenhaus eine Absage auf seine Bewerbung erhielt. Er berief sich auf die Stellenausschreibung, die explizit an Hochschulabsolventen und Berufsanfänger gerichtet war. Seiner Meinung nach bevorzugt dies junge Menschen, da sich Ältere bereits im Berufsleben befinden. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm recht, die Richter erkannten zumindest ein „Indiz“ für Altersdiskriminierung. Der Prozess muss vom Landesarbeitsgericht neu aufgerollt werden. Dieses muss feststellen, ob tatsächlich das Alter die Absage begründete. Wenn dies zutrifft, steht dem Kläger eine Entschädigung zu. Um dies zu vermeiden, muss der Arbeitgeber ein Sachargument für seine Entscheidung vorlegen, zum Beispiel zu schlechte Examensnoten.

Negative Auswirkungen für Uni-Absolventen

Für die Arbeitswelt könnte dies weitreichende Folgen haben. Mit diesem Urteil wird der Ansatz von Trainee-Programmen mit einem großen Fragezeichen versehen. Unternehmen schreiben diese Stellen allein zu dem Zweck aus, um junge Talente zu gewinnen. Wenn künftig die Ausschreibung auf die gewünschte Zielgruppe erfolgreiche Klagen nach sich ziehen, könnten Arbeitgeber diese Programme einstellen. Auch für Hochschulabsolventen wäre der Schaden groß: Viele steigen mit solchen Trainee-Stellen in ihre Karriere ein. Arbeitsrechtler kritisieren die Interpretation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch das Gericht als zu weitgehend.

Wie Unternehmen reagieren sollten

Arbeitgeber sollten aber Ruhe bewahren: Das Urteil bedeutet nicht das Ende von Trainee-Programmen. Die Personalverantwortlichen sollten aber überlegen, wie sie solche Stellen künftig anbieten. Sie sollten jeden Hinweis unterlassen, der auf ein gewünschtes Alter hindeuten könnte. Die Begriffe „Hochschulabsolventen“ und „Berufseinstieg“ tauchen in Annoncen bestenfalls nicht mehr auf. Stattdessen empfiehlt es sich, von einem begleiteten Einstiegsprogramm in dieses konkrete Arbeitsfeld zu sprechen. Auch Ältere können sich während ihres Berufsleben einem neuen Aufgabenbereich widmen, sie wären damit nicht ausgeschlossen. Zudem sollten Arbeitgeber ihre Bewerberauswahl durchdenken. Bei einer Klage sollten sie stichhaltig begründen können, warum sie einen Kandidaten nicht genommen haben. Hier bestehen große Spielräume, nicht allein die Noten zählen. Auch verschiedene Kenntnisse, Auslandsaufenthalte oder Leistungen bei bestimmten Schwerpunkten können herangezogen werden.

Montag, 11. Februar, 2013