Manager – Mit 60 Jahren alles vorbei?

In einer Zeit, in der die Menschen immer älter werden – die durchschnittliche Lebenserwartung bei Frauen liegt bei 82,6, bei Männern bei 77,4 Jahren, scheint es absurd, dass in Industrie und Wirtschaft Manager ab 60 Jahren „ausgemustert“ werden. Noch bis vor 5 Jahren war es vor allem in DAX orientierten Unternehmen Usus, Vorstände und Manager ab dem vollendeten 60. Lebensjahr als Risikogruppe zu betrachten und mit 62,63 Jahren mit goldenem Handschlag in den Ruhestand zu verabschieden. Wertvolles Know-how und lebenslange Erfahrungen wurden für obsolet erklärt.

Da die Abfindung sich an der Höhe des Gehalts orientierte, fiel sie in der Regel üppig aus und die meisten Manager hatten wenig Einwände. Spätestens seit 2006, als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das ein Diskriminierungsverbot beinhaltet, verabschiedet wurde, wirft dieses Prozedere zunehmend Fragen auf, zumal Diskriminierungsrecht als noch junge Wissenschaft von Gerichten und Anwälten situationsbedingt unterschiedlich bewertet wird.

Das Diskriminierungsrecht untersagt Ungleichbehandlungen in Fällen, in denen der Diskriminierung bestimmte Merkmal zugrunde gelegt werden wie Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, ethnische Herkunft, Behinderung, jedes Lebensalter und sexuelle Ausrichtung. Ausnahmen von der Regel machen die Sache nicht einfacher. Eine Begründung mit dem Lebensalter fällt nicht unter das Diskriminierungsrecht, wenn Rechtsgüter gefährdet seien, zum Beispiel bei Flugzeugpiloten oder ähnlichen Risiko-Berufen.

Per se ist ein Manager Arbeitnehmer, also an bestimmte tarifliche Vereinbarungen – auch zum Ruhestand – gebunden. Ist eine Kündigung aufgrund willkürlich gesetzter Altersfrist gut begründet, hat sie vor Gericht auch eine gute Chance. Ungeklärt ist die Bemessung der Höhe des Schadensersatzes, den sich Manager erklagen könnten. Versteht sich das Gericht auf einen sogenannten Endlosschaden, müsste ihnen das Gehalt, das bis zum gesetzlichen Rentenalter anfiele, erstattet werden.

Im Gespräch ist auch eine Lösung, die es erlaubt, Manager wegen erwiesener Leistungsunfähigkeit in den Ruhestand zu schicken, was wohl keinem der Betroffenen schmecken würde.

Dienstag, 8. Februar, 2011