Arbeitsunfälle im Ausland – Wer zahlt?

Selbstverständlich gehören Arbeitsunfälle grundsätzlich zu den Dingen im Berufsleben, mit denen jeder so wenig wie möglich konfrontiert werden möchte. Ein Arbeitnehmer möchte sich nicht verletzen und auch Arbeitgeber wollen auf diese Weise natürlich keine Mitarbeiterausfälle hinnehmen müssen. Doch natürlich ist dieses Thema sehr wichtig, besonders wenn man Arbeitgeber ist und eine gewisse Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern hat. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer gegen solche Unfälle ja versichert, doch was ist, wenn der Arbeitseinsatz im Ausland stattfindet? Gelten dann trotzdem die Bestimmungen der deutschen Versicherung?

Zunächst einmal ist diese Frage mit einem Ja zu beantworten. Wer beispielsweise für eine deutsche Baufirma im Ausland tätig ist, ist genauso versichert wie die Kollegen, die in Deutschland arbeiten. Allerdings gibt es natürlich einige Einschränkungen. Denn die Versicherung gilt nur für Einsätze, die nicht länger als 24 Monate dauern. Außerdem müssen sie in einem Mitgliedsstaat der EU oder in der Schweiz ausgeführt werden. Sollte einer dieser Punkte, oder auch beide, nicht zutreffen, sollte ein Arbeitgeber unbedingt Kontakt mit der Berufsgenossenschaft aufnehmen, um die Versicherungsleistungen und -möglichkeiten seiner Mitarbeiter zu klären.

Dies sollte möglichst rechtzeitig im Vorfeld der Beschäftigung der Arbeitnehmer in einem anderen Land geschehen. Denn bei Arbeitsunfällen können hohe Kosten entstehen. Findet der Arbeitseinsatz im EU-Ausland statt und dauert nicht länger als die bereits angesprochenen zwei Jahre, muss der Arbeitgeber keinen zusätzlichen Antrag auf Versicherungsschutz stellen. Diese Bestimmungen gelten für die Baubranche. Wer als Chef aber trotzdem ganz sicher gehen möchte, kann sich natürlich vor jedem Auslandsaufenthalt seiner Mitarbeiter über die genauen Konditionen informieren. Bei Fragen zu Arbeitsunfällen in anderen Ländern oder ähnlichen Themen kann am besten die Berufsgenossenschaft weiterhelfen. Hier gibt es Auskünfte über die genauen Regeln zu diesem Thema und darüber welche Vorkehrungen für das nichteuropäische Ausland noch getroffen werden müssen. All das sollte auf jeden Fall rechtzeitig vor dem beginnenden Arbeitseinsatz gemacht werden, damit auf der Baustelle im Ausland keine Verzögerungen dadurch entstehen, dass der Versicherungsschutz noch nicht eindeutig ist. Unterschätzen sollte die Gefahr von Arbeitsunfällen keiner, denn diese sind schneller passiert, als einem lieb sein kann.

Samstag, 28. Juli, 2012