Existenzgründung mit staatlicher Hilfe

Im Zuge der Hartz IV-Gesetzgebung wurde neben einem erhöhten Druck auf Arbeitslose auch beschlossen, diese besser zu fördern. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts ist es, Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus zu unterstützen. Das Instrument hierfür ist der Gründungszuschuss als finanzielle Hilfe vom Staat. Damit soll Selbstständigen in der Anfangsphase Sicherheit gegeben werden.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
Infrage kommt dieser Zuschuss nur für jene Personen, die seit mindestens einem Tag arbeitslos gemeldet sind. Zudem muss ein Antragssteller ab Gründung des Unternehmens mindestens noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder eine andere Entgeltersatzleistung wie Übergangsgeld haben. Des Weiteren muss zu einem vormals gezahlten Gründungszuschuss ein zeitlicher Abstand von mindestens 24 Monaten bestehen. Der grundsätzlich berechtigte Personenkreis beträgt somit über eine Million Menschen: Allerdings sind dies nur die Voraussetzungen, um diese Unterstützung vom Staat überhaupt beantragen zu dürfen. Das sagt noch nichts darüber aus, ob die Arbeitsagentur ihn tatsächlich gewährt. Es handelt sich nämlich um keine Pflichtleistung, sondern um eine Kann-Leistung. Die zuständigen Sachbearbeiter können nach eigenem Ermessen über den Antrag entscheiden.

Tragfähiges Konzept notwendig
Der zentrale Bestandteil eines Antrags ist ein unternehmerisches Konzept. Der Antragssteller muss der Arbeitsagentur schlüssig darlegen, dass seine Geschäftsidee Chancen auf eine wirtschaftliche Umsetzung hat. Dieses Konzept muss von einer fachkundigen Stelle geprüft und bestätigt werden. Das kann zum Beispiel ein Steuerberater oder eine Handelskammer sein. Darüber hinaus muss ein detaillierter Geschäftsplan vorgelegt werden, wo unter anderem der Finanzierungsbedarf für die kommenden drei Jahre und eine Gewinnprognose beinhaltet sein müssen. Schließlich muss der Antragssteller seine fachliche Eignung nachweisen, was mit einem Lebenslauf und Zeugnissen geschehen kann. Auf Basis dieser Unterlagen trifft die Arbeitsagentur die Entscheidung.

Die Leistungen bei einem positiven Bescheid
Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Existenzgründer beachtliche staatliche Beihilfen vom Staat. Dabei sind zwei Phasen zu unterscheiden. Der erste Förderungszeitraum dauert sechs Monate, in denen die Arbeitsagentur trotz begonnener Selbstständigkeit das bisherige Arbeitslosengeld I in der gleichen Höhe weiterzahlt. Zusätzlich gibt es weitere 300 Euro, um die anfallenden privaten Versicherungen begleichen zu können. Nach dieser ersten Phase wird kontrolliert, ob das Geschäftsmodell weiterhin als erfolgsversprechend angesehen wird. Falls dies so ist, gibt es zudem neun Monate lang zumindest noch den Gründungszuschuss in Höhe von 300 Euro.

Montag, 11. Juni, 2012