Liebe am Arbeitsplatz – Umgang mit den Mitarbeitern

Liebe ist die schönste Erfahrung zwischen zwei Menschen, jedoch wird diese am Arbeitsplatz oft zum Problem. Mitarbeiter einer Firma verbringen in der Regel viel Zeit miteinander. Scherzen, Flirten, Blicke austauschen sind daher unter Mitarbeiter keine Seltenheit und führen oft durch den gemeinsamen Arbeits- und Tagesablauf oder Betriebsfeiern zu mehr, wie nur zu einer belanglosen Kommunikation, die nach dem Feierabend vorbei ist.

Liebe am Arbeitsplatz ist nur begrenzt erlaubt

Gefühle zwischen Kollegen können nicht verboten werden, aber Küssen oder andere körperliche Kontakte schon. Es besteht das Recht innerhalb seines Unternehmens Einfluss auf den Arbeitsablauf und die Leistung seiner Mitarbeiter zu nehmen, sodass der Betrieb Erfolge erzielen kann und die Arbeitsplätze auf Dauer gesichert sind. Ihre Position darf jedoch nicht dazu benutzen werden , um auf die außerhalb der Arbeitsstätte geführten Beziehungen der Mitarbeiter einzuwirken. Die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht eines jeden Bürgers sind auch im Bereich des Arbeitswesens unantastbar.
Aber Beeinträchtigungen und Spannungen am Arbeitsplatz müssen nicht hingenommen werden, auch wenn diese letztendlich durch eine Liebelei ausgelöst wurden. In solchen Fällen wird nicht die Beziehung für das gestörte Arbeitsniveau geahndet und verantwortlich gemacht, sondern lediglich das Fehlverhalten und die Indiskretion der Liebenden. Arbeitnehmer übernehmen mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags nicht nur Rechte, sondern auch automatisch eine eigne Verantwortlichkeit und Pflicht ihrem Arbeitgeber gegenüber.

Kündigung wegen Liebe – erlaubt oder sogar verboten?

Grundsätzlich ist eine fristlose und sofortige Kündigung ohne Abmahnung aufgrund einer Liaison am Arbeitsplatz nicht zulässig. Wird jedoch die Arbeitsleistung durch die Verbandelung zweier Kollegen beeinträchtigt und beide sind nicht einsichtig, so besteht in dem einen oder anderen Fall die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis vorzeitig aufzukündigen, zwar nicht aus dem Grund der Beziehung heraus, aber durch das daraus entstandene Fehlverhalten der Arbeitnehmer. Allerdings sind Klauseln im Arbeitsvertrag, die eine Liebelei schon Vorfeld und private Dates untersagen nichtig und unwirksam, da kein Arbeitnehmer in seiner freien Persönlichkeit eingeschränkt und unterdrückt werden darf.

Die Liebelei zwischen Chef und Angestellten

Auch hier wird genau definiert, was erlaubt und verboten ist. Im Abhängigkeitsverhältnis zwischen Azubis, Minderjährigen und Ausbilder steht die Fürsorgepflicht gegenüber dem Auszubildenden im Vordergrund und darf nicht verletzt werden.

Alternativen bei Problemen

Bei der Liebelei am Arbeitsplatz reicht oft schon ein aufklärendes Gespräch mit den beiden zugehörigen Personen aus, sodass Missverständnisse ohne Kündigung abgeklärt werden können. Verständnis und Rücksichtnahme führen dabei oft wieder zu einem besseren Arbeitsverhältnis.

Donnerstag, 20. September, 2012