Steuern sparen und den Mitarbeitern etwas gutes tun

Die meisten Arbeitgeber ärgern sich über zu hohe Steuern, steigende Gehälter und höhere Kosten. Alles scheint von Zeit zu Zeit immer teurer zu werden, zum Glück gibt es für Arbeitgeber einige Möglichkeiten zusätzliche Belastungen vermeiden zu können. Jeden Monat müssen die Gehälter überwiesen werden und die Angestellten wollen natürlich auch mal eine Lohn- oder Gehaltserhöhung bzw. Sonderzahlungen. Diese fallen für den Arbeitgeber gleich doppelt so schmerzhaft aus, denn dieser muss ja auch noch die Steuern dafür an das Finanzamt zahlen. Um dennoch den Angestellten einen Bonus geben zu können ohne gleich tiefer in die Tasche greifen zu müssen, sollten die Möglichkeiten intelligent genutzt werden.

So dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten oder Arbeitnehmern von Zeit zu Zeit Geschenke machen und müssen dafür keine zusätzlichen Steuern zahlen. Im Vergleich zu einem höheren Gehalt oder finanziellen Zuschüssen spart sich der Arbeitgeber somit relativ viel Geld und macht gleichzeitig noch seinen Angestellten eine Freude. So bekommt ein Mitarbeiter, der sehr gut arbeitet einfach ein kleines oder größeres Geschenk in Form von einem Sachgegenstand. Dieser kostet den Arbeitgeber keine Steuern und stellt für den Arbeitnehmer zusätzliche Motivation dar. Es gibt natürlich auch noch weitere Möglichkeiten, selbst im Bereich der Altersvorsorge. Diese kann der Arbeitgeber für den Angestellten bezahlen und spart somit auch noch zusätzliches Geld.

Sehr gute Geschenke wie zum Beispiel ein Computer oder ein Laptop eignen sich weitaus besser als eine zusätzliche Gehaltszahlung und ändern nichts an der bisherigen Steuerlast. Der Arbeitnehmer kann manche Geschenke sogar steuerlich geltend machen und absetzen. Von einem solchen Geschenk profitieren beide Parteien. Eine weitere Möglichkeit ist ein Geschenk in Form von einem Reisezuschuss, dieser ist für den Arbeitgeber viel günstiger als ein offizielles Urlaubsgeld und der Arbeitnehmer wird sich auch bestimmt darüber freuen. Reisezuschüsse, die auch nur für einen Erholungsaufenthalt vom Arbeitgeber bezahlt werden, können in der Regel mit zu zu 25 Prozent besteuert werden, dies ist natürlich viel rentabler als ein richtiges Urlaubsgeld.

Möglichkeiten in Form von Geschenken und Zuwendungen durch den Arbeitgeber gibt es zur Genüge. Selbst ein Benzingutschein darf dem Mitarbeiter einmal im Monat geschenkt werden. Dieser darf maximal 44 Euro betragen und muss auch nicht versteuert werden. Die meisten Geschenke können die Arbeitgeber steuerlich geltend machen und somit ihre monatliche Steuerbelastung deutlich senken. Wer seine Mitarbeiter gut behandelt, der erhält zusätzlich noch eine gute Motivation.

Donnerstag, 15. September, 2011