Urteil für Arbeitnehmer: Befristete Veträge nur in Maßen zulässig

Massiver Kostendruck und knallharter Wettbewerb sowie der verständliche Wunsch, sich nicht dauerhaft mit hohen Personalkosten belasten zu müssen: Immer wieder nutzen Unternehmen die Möglichkeit, Beschäftigte nur befristet einzustellen, um damit saisonale Auftragsspitzen abzudecken, einen Personalengpass zu überbrücken – oder aber einfach zusätzliche Zahlungen an langjährig Beschäftigte zu umgehen. Was einst aus der unternehmerischen Not heraus als Idee entwickelt wurde, treibt heute immer wildere Blüten. Befristete Verträge sind in vielen Branchen längst Standard geworden, die Idee, Beschäftigte sofort wieder loswerden zu können, überwiegt.

Vertrag wurde 13 Mal verlängert

Nun aber hat sich eine Arbeitnehmerin gegen fortlaufend befristete Verträge erfolgreich gewehrt. Vom Kölner Amtsgericht 13-mal in Folge befristet eingestellt, klagte Bianca Küczük. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gab der Angestellten nunmehr Recht und entschied, dass es nicht zulässig ist, fortlaufend befristete Verträge abzuschließen. Die 34 Jahre alte Frau kann nun mit ihrem Arbeitgeber, dem Kölner Amtsgericht, über eine Festanstellung verhandeln.

Richter unterbinden Missbrauch fortlaufender Befristung

Generell gingen die Richter am Bundesarbeitsgericht davon aus, dass ein Missbrauch des geltenden Rechts vorliegen kann, wenn ein Vertrag immer und immer wieder befristet geschlossen und damit eine sehr lange Geltungsdauer erzielt wird. Da die Vertragsgestaltung dazu führe, dass auf diese Weise praktisch das gesamte Berufsleben eines Menschen über derartige befristete Verträge abgedeckt werde, müsse ein Missbrauch verbunden werden. Damit ist künftig ausgeschlossen, dass Angestellte mit der Begründung, eine zeitweise Vertretung nötig sei, immer und immer wieder angestellt werden. Entsprechend positiv äußerten sich auch die Vertreter von Gewerkschaften, die bereits im Vorfeld der Entscheidung einen zunehmenden Missbrauch beklagt hatten.

Weitreichende Auswirkungen des Urteils zu erwarten

Welche Folgen die Entscheidung für den privaten Bereich hat, ist noch nicht ganz klar. Zwar argumentieren die Arbeitgeberverbände, dass eine Befristung von Verträgen in der freien Wirtschaft eher unüblich sei, doch dies wird von den Gewerkschaften skeptisch bewertet. Im öffentlichen Dienst dagegen könnte das Urteil erhebliche Auswirkungen haben, da sich nunmehr zahlreiche Betroffene mit Verweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts an ihre Arbeitgeber wenden und um eine entsprechende Überarbeitung der Verträge bitten können.

Mittwoch, 8. August, 2012